Verteidigungsministerin hat Kompromiss verhindert

Zitat der Bundesregierung auf deren Facebook Account:

[…] Was private Drohnen-Piloten wissen müssen. Maximale Flughöhe 100 Meter, ständiger Sichtkontakt erforderlich, extra Haftpflichtversicherung, Filmen und Fotografieren von Personen nur mit Erlaubnis, Überfluggenehmigung für nicht-öffentliche Grundstücke. […]
Flugverbot: Bei Polizei und Rettungseinsätzen, im Bereich von Flugplätzen, über Menschenansammlungen, über Kraftwerken, Hochspannungsleitungen, Wohngebieten sowie über JVAs und militärischen Objekten. […]
Ab 0,25 Kilogramm Kennzeichen mit Name und Adresse des Eigentümers, ab 2 Kilogramm „Drohnenführerschein“, ab 5 Kilogramm Genehmigung des Landesluftfahrtbehörde.

Als nächste Aktion sollten wir alle unseren Abgeordneten per eMail über unser Mißfallen informieren. Über den folgenden Link könnte ihr dafür eine generierte eMail versenden. https://www.pro-modellflug.de/mein-abgeordneter

Euren Wahlkreis, der dort angegeben werden muss, könnt ihr hier ermitteln: www.bundestag.de/abgeordnete

Bitte alle Mitmachen. Es ist noch nicht zu Ende!

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